Übersicht unserer Wassertarife
Wasser, Abwasser
Allgemeiner Wassertarif (ab 01.01.2023)
Tarif | Zählergröße | ||||
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Q3=4 / Qn 2,5 * | Q3=10 / Qn 6 Q3=16 / Qn 10 |
Q3=25 / Qn 15 | Verbundzähler / Großwasserzähler |
||
Grundpreis | Euro/Monat (brutto) | 4,55 | 7,39 | 17,05 | 45,44 |
Euro/Monat (netto) | 4,25 | 6,91 | 15,93 | 42,47 | |
Arbeitspreis | Euro/m³ (brutto) | 1,49 | |||
Euro/m³ (netto) | 1,39 |
* normaler Haushaltszähler
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der gesetzlich festgelegten Höhe von 7 %.
Preise der Abwasserwerke Blomberg (ab 01.01.2025)
Schmutzwasser | 4,55 Euro/m³ |
Oberflächenwasser | 0,73 Euro/m² |
Ältere Tarife
Allgemeiner Wassertarif (ab 01.01.2022)
Allgemeiner Wassertarif (ab 01.02.2004)
Preise der Abwasserwerke Blomberg (ab 01.01.2024)
Schmutzwasser | 4,35 Euro/m³ |
Oberflächenwasser | 0,66 Euro/m² |
Preise der Abwasserwerke Blomberg (ab 01.01.2023)
Schmutzwasser | 3,90 Euro/m³ |
Oberflächenwasser | 0,61 Euro/m² |
Preise der Abwasserwerke Blomberg (rückwirkend ab 01.01.2022)
Schmutzwasser | 3,70 Euro/m³ |
Oberflächenwasser | 0,59 Euro/m² |
Verbrauch
Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person liegt bei ca. 129 Litern am Tag. Dies entspricht
einem Jahresverbrauch von ca. 40 Kubikmetern pro Person.

Informationspflichten gemäß Trinkwasserverordnung
Hier findet ihr die Daten zur Trinkwasseranalyse (z. B. Härtegrad):
Ressourcenschonender Umgang mit Trinkwasser
Hier findet ihr Informationen zum ressourcenschonenden Umgang mit Trinkwasser:
Standrohrverleih
Ihr benötigt ein Standrohr für eine Baustelle? Einfach reservieren unter 05235/9502-3050 oder netz-service@blomberger-versorgungsbetriebe.de. Nach Überweisung der Kaution in Höhe von 400,00 Euro und des einmaligen Bearbeitungsentgelts von 59,00 Euro (netto) kann das Standrohr zum vereinbarten Termin abgeholt werden.
Mietpreis:
Die jährliche Grundgebühr beträgt 456,00 Euro (netto) und wird anteilig für die Mietdauer tageweise berechnet. Die Gebühr für die verbrauchte Wassermenge beträgt 1,39 Euro netto (1,49 Euro brutto) je m³.
Hausanschluss
Der Weg zum Wasseranschluss ist ganz einfach:
1. Antrag Netzanschluss
Über die Informationsplattform portal.westfalenweser.com der Westfalen Weser Netz GmbH könnt ihr den Antrag stellen.
2. Angebot und Vertrag
Nach der technischen Prüfung der Daten bekommt ihr ein Angebot für den Netzanschluss. Die Angebotsannahme sendet ihr bitte unterschrieben an uns zurück. Wir beauftragen einen unserer Partner mit der Anschlusserstellung, der dann den genauen Termin mit euch abspricht.
3. Inbetriebsetzung des Netzanschlusses
Nach Erstellung des Netzanschlusses beauftragt ihr einen konzessionierten Installateur mit der Inbetriebsetzung des Hausanschlusses. Dazu stellt dieser einen entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag bei der Westfalen Weser Netz GmbH: Zum Antrag
Preise Hausanschluss
Hier findet ihr die Kosten für den Wassernetz-Anschluss: Preisblatt Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss Wasser
Für den Anschluss an das Trinkwassernetz gelten die „technischen Bedingungen für den Trinkwasseranschluss“
Garten-/Außenwasserzähler
Um Abwassergebühren für das im Garten genutzte Frischwasser zu sparen, beispielsweise beim Pflanzengießen oder Rasensprengen, kann man sich von einem Installateur eine separate Wasseruhr einbauen lassen. Diese muss fest und dauerhaft auf der Wasserleitung montiert und durch eine angebrachte Plombe vor unerlaubtem Entfernen gesichert sein.
Der Zähler muss nach Einbau bei den Abwasserwerken der Stadt Blomberg registriert werden. Dazu einfach dieses Formular ausfüllen und Fotos von der Örtlichkeit hinzufügen, auf denen die Leitung nach draußen, die montierte Wasseruhr und die angebrachte Plombe zu erkennen sind.
Weitere Fragen an:
Abwasserwerke Blomberg
Paradies 1 – 3, 32825 Blomberg
Carsten Helper
Telefon: 05235/9928-47
E-Mail: c.helper@abwasserwerke-blomberg.de
Gebühren für Sperrung und Wiederinbetriebnahme
Gebühren für das Standardlastprofil (SLP) | |||
Euro netto | Umsatzsteuer | Euro brutto | |
Sperrversuch | 61,43 | nicht steuerbar | 61,43 |
Sperrung | 61,43 | nicht steuerbar | 61,43 |
Wiederinbetriebnahme Wasser | 63,48 | 7 % | 67,92 |
Wiederinbetriebnahme Strom/Erdgas | 63,48 | 19 % | 75,54 |
Druckprüfung Erdgas | 200,00 | 19 % | 238,00 |
Gebühren für die registrierende Leistungsmessung (RLM) | |||
Euro netto | Umsatzsteuer | Euro brutto | |
Sperrversuch | 450,00 | nicht steuerbar | 450,00 |
Sperrung | 450,00 | nicht steuerbar | 450,00 |
Wiederinbetriebnahme Strom/Erdgas | 350,00 | 19 % | 416,50 |
Druckprüfung Erdgas | 200,00 | 19 % | 238,00 |
Preisblatt Sperrung und Wiederinbetriebnahme (ab 01.01.2021)