Gas

Volle Energie voraus: Jetzt Ihren Gastarif finden!

Hier finden Sie schnell und einfach den für Sie passenden Strom- oder Gastarif.

Übersicht unserer Gastarife

Grundversorgung, NelkenErdgas

Grundversorgungstarif Erdgas (ab 01.01.2024)

Tarif

Allgemeine Erdgastarife
P1 P2 P3 P4

Arbeitspreis

ct/kWh (brutto)
19% ab 01.04.2024
20,83 18,42 17,73 17,91
ct/kWh (brutto)
7% bis 31.03.2024
18,73 16,56 15,94 16,10
ct/kWh (netto) 17,50 15,48 14,90 15,05

Grundpreis

Euro/Monat (brutto)
19% ab 01.04.2024
3,14 5,14 7,44 0,00
Euro/Monat (brutto)
7% bis 31.03.2024
2,82 4,62 6,69 0,00
Euro/Monat (netto) 2,64 4,32 6,25 0,00

Gültig bei einem Jahresverbrauch von

0 – 1.000kWh 1.001 – 4.000 kWh 4.001 – 50.000 kWh ab 50.001 kWh
NelkenErdgas (ab 01.01.2024)

Tarif im Netzgebiet der Blomberg Netz GmbH & Co. KG

Erdgastarif NelkenErdgas
P 1 P 2
Arbeitspreis ct/kWh (brutto)
19% ab 01.04.2024
17,14 16,72
ct/kWh (brutto)
7% bis 31.03.2024
15,41 15,03
ct/kWh (netto) 14,40 14,05
Grundpreis Euro/Monat (brutto)
19% ab 01.04.2024
14,88 32,24
Euro/Monat (brutto)
7% bis 31.03.2024
13,38 28,99
Euro/Monat (netto) 12,50 27,09
Gültig bei einem Jahresverbrauch von bis 50.000 kWh ab 50.001 kWh

Tarif im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH

Erdgastarif NelkenErdgas
P 1 P 2
Arbeitspreis ct/kWh (brutto)
19% ab 01.04.2024
17,85 17,43
ct/kWh (brutto)
7% bis 31.03.2024
16,05 15,68
ct/kWh (netto) 15,00 14,65
Grundpreis Euro/Monat (brutto)
19% ab 01.04.2024
14,88 32,24
Euro/Monat (brutto)
7% bis 31.03.2024
13,38 28,99
Euro/Monat (netto) 12,50 27,09
Gültig bei einem Jahresverbrauch von bis 50.000 kWh ab 50.001 kWh

Tarif im Netzgebiet der Westnetz GmbH

Erdgastarif NelkenErdgas
P 1 P 2
Arbeitspreis
ct/kWh (brutto)
19% ab 01.04.2024
17,30 16,81
ct/kWh (brutto)
7% bis 31.03.2024
15,56 15,12
ct/kWh (netto) 14,54 14,13
Grundpreis Euro/Monat (brutto)
19% ab 01.04.2024
23,80 43,64
Euro/Monat (brutto)
7% bis 31.03.2024
21,40 39,24
Euro/Monat (netto) 20,00 36,67
Gültig bei einem Jahresverbrauch von bis 50.000 kWh ab 50.001 kWh

Ältere Tarife

Grundversorgungstarif Erdgas (ab 01.01.2023)
Grundversorgungstarif Erdgas (ab 01.10.2022)
Grundversorgungstarif Erdgas (ab 01.01.2022)
NelkenErdgas (ab 01.01.2023)
NelkenErdgas (ab 01.10.2022)
NelkenErdgas (ab 01.01.2022)

Verbrauch

Der durchschnittliche Gasverbrauch liegt in einem Haushalt für Heizung und Warmwasseraufbereitung bei
ca. 160 kWh pro Quadratmeter im Jahr. Erfolgt die Gasnutzung nur für die Heizung liegt der Verbrauch
bei ca. 140 kWh pro Quadratmeter im Jahr.

Heizung
Heizung + Warmwasser
7.000 kWh 8.000 kWh
14.000 kWh 16.000 kWh
21.000 kWh 24.000 kWh
28.000 kWh 32.000 kWh
Hausanschluss

Informationen zum Hausanschluss und den Kosten finden Sie hier.

Umrechnungsfaktor

Warum gibt es einen Umrechnungsfaktor für Erdgas?

Die Zusammensetzung von Erdgas ist nicht immer gleich. Daher kann auch sein Brennwert (Wärmeinhalt) unterschiedlich
sein. Ausgehend vom Normzustand unterscheidet man je nach Brennwert zwischen “ErdgasL” und “ErdgasH”. Außerdem ist der
Brennwert von Erdgas, wie bei allen Brenngasen, von seinen Umgebungsbedingungen abhängig. Zwei Faktoren wirken sich
dabei besonders aus:

1. die Temperatur: Je wärmer ein Gas ist, desto mehr Raum beansprucht es. Beim
Erdgas verringert sich dabei der in einem Kubikmeter enthaltene Wärmeinhalt.

2. der Luftdruck: Je höher der barometrische Luftdruck der Umgebung ist, desto weniger Raum wird von
einem Gas beansprucht. Beim Erdgas erhöht sich dabei der in einem Kubikmeter enthaltene Wärmeinhalt. Mit Gaszähler
werden die Kubikmeter des gelieferten Gases gezählt. Der Wärmeinhalt des gemessenen Gases kann dabei unterschiedlich
sein. Damit es trotzdem fair zugeht und alle Kunden gleiche Leistung für gleiches Geld bekommen, gibt es den
Umrechnungsfaktor Gas.

Die Zusammensetzung und damit der Brennwert von Erdgas sind nicht immer gleich. Dies wird bei der Abrechnung durch
den Umrechnungsfaktor ausgeglichen.

Welche Vorteile hat der Umrechnungsfaktor? 

Mit diesem Umrechnungsfaktor wird der vom Gaszähler festgestellte Kubikmeterverbrauch in die Wärmeeinheit (kWh)
umgerechnet. Für jeden mit Erdgas versorgten Ort wird ein eigener Faktor festgelegt. Er wird nach den Regeln der
sogenannten “Gasabrechnung” berechnet. Zu berücksichtigen sind dabei:

  • der Brennwert des in dem Ort gelieferten Erdgases
  • die Höhenlage des Ortes
  • der Überdruck des Gases am Gaszähler und
  • eine mittlere Gastemperatur von 15°C.

Kein Kunde wird benachteiligt, weil er Erdgas mit niedrigerem Wärmeinhalt bezieht oder aufgrund der zufälligen
Höhenlage seines Hauses. Es gilt derselbe Preis für alle.

CO2-Preis

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde zum 1. Januar 2021 ein neues Gesetz verabschiedet, das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Zukünftig sollen die Mengen klimaschädlicher Treibhausgase in den Bereichen Wärme und Verkehr deutlich minimiert und ein sparsamerer Umgang mit den jeweiligen Energieträgern gefördert werden.

Durch die Einführung des CO2-Preises sind wir als Energieversorger dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Der Preis hierfür ist gesetzlich fixiert. Die staatlich verursachten Belastungen sind für alle Erdgasversorger gleich.

Gebühren für Sperrung und Wiederinbetriebnahme (ab 01.01.2021)
Gebühren für das Standardlastprofil (SLP)
Euro netto Umsatzsteuer Euro brutto
Sperrversuch 61,43 nicht steuerbar 61,43
Sperrung 61,43 nicht steuerbar 61,43
Wiederinbetriebnahme Wasser 63,48 7 % 67,92
Wiederinbetriebnahme Strom/Erdgas 63,48 19 % 75,54
Druckprüfung Erdgas 200,00 19 % 238,00
Gebühren für die registrierende Leistungsmessung (RLM)
Euro netto Umsatzsteuer Euro brutto
Sperrversuch 450,00 nicht steuerbar 450,00
Sperrung 450,00 nicht steuerbar 450,00
Wiederinbetriebnahme Strom/Erdgas 350,00 19 % 416,50
Druckprüfung Erdgas 200,00 19 % 238,00

PDF Preisblatt Sperrung und Wiederinbetriebnahme (ab 01.01.2021)

PDF Abwendungsvereinbarung